Bei der Kreismeisterschaft im Jagdlichen Schießen (NB/Mecklenburg-Strelitz) am 11.09.2021 hat der Hegering „Golmer-Mühlbach“ unsere Hegegemeinschaft erfolgreich vertreten.
Denn sowohl die Mannschafts- als auch die Einzelwertung konnte unser Hegering siegreich beschreiten. Wie schon im letzten Jahr war unsere Mannschaft um
Thomas Dochow, Thomas Kuplich, Thomas Meenke, Willi Wildgrube, Reiner Dulitz und Helmut Paechnatz
nicht zu schlagen und konnte die Hegeringe Burg Stargard und Pragsdorf auf die Plätze 2 und 3 verweisen.
Ebenso erfolgreich lief es in der Einzelwertung. Unser Kapitän, Wdg. Thomas Dochow, war zwar in den letzten Jahren immer schon Stammgast auf dem Treppchen. Für den ersten Platz hatte es allerdings nie ganz gereicht. Diesmal hat jedoch alles gepasst und so konnte Th. Dochow den Wettkampf mit 331 Punkten vor Burkhard Lück (326 Pkt.) und Walter Freuer (315 Pkt.) für sich entscheiden. Der Seriensieger Henning Gruß wurde (nur) Vierter.
Sehr geehrte Damen und Herren,
der Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest in Brandenburg, nicht einmal mehr 100 km von unserem Landkreis entfernt, sowie die ungeklärte Situation in Westpolen lässt das Risiko der Einschleppung der ASP auch über das Schwarzwild steigen. Um einen Eintrag der Seuche frühzeitig erkennen zu können, werden in den an Polen und einigen an Brandenburg angrenzenden Landesteilen entsprechende Maßnahmen angeordnet. Die Maßnahmen gelten ab 01.11.2020. Diese Maßnahmen gelten nur in den in der Verfügung genannten Ämtern, Städten und Gemeinden! Für alle anderen Gebiete des Landkreises gilt das (hoffentlich bekannte) Merkblatt zur Beprobung aller Indikatortiere (Fallwild, auch verweste Stücke, Unfallwild, krank erlegtes Wild) mittels Tupfer mit Blut oder Blutprobe bzw. großer Knochen/ganze Gliedmaße bei völlig verwesten Stücken! Es ist zu finden auf der Internetseite des Landkreises https://www.lk-mecklenburgische-seenplatte.de/ unter dem Suchwort „ASP“ bzw. in der Rubrik „Aktuelles → Veterinär und Lebensmittel → Jagd.
Bis zum Vorliegen eines negativen Befundes soll das Fallwild vor Ort verbleiben. Anschließend kann es entweder vergraben oder in die Kadavertonnen der Landesforst entsorgt werden. Auf jeden Fall ist bei einem Fallwildfund zuerst der Amtstierarzt zu informieren!
Die vorliegende Verfügung ist mit dem Nachbarkreis VG und dem Land abgestimmt. Derr Landkreis Uckermark in Brandenburg hat ähnliche Maßnahmen verfügt.
Ich bitte Sie um Information der betroffenen Jäger auf den Ihnen zur Verfügung stehenden Kanälen des Jagdverbandes und der Hegegemeinschaften sowie durch persönliche Kontakte. Eine der Allgemeinverfügung entsprechende Presseerklärung geht ebenfalls raus. Die gebietsbezogen noch nicht betroffenen Jagdverbände und Forstämter informiere ich hiermit nachrichtlich.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Dr. Guntram Wagner
Amtsleiter
Landkreis Mecklenburgische Seenplatte
Regionalstandort Neubrandenburg Gartenstraße
Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Tel. 0395 57087-2270
Fax: 0395 57087-64390
Mobil: 0170/5862954
Email: Guntram.Wagner@lk-seenplatte.de
Internet: www.lk-mecklenburgische-seenplatte.de
Die Anträge für die Aufwandsentschädigung für die Erlegung von Schwarzwild und für den Einsatz von Jagdgebrauchshunden bei revierübergreifenden Ansitzdrückjagden können unter den folgenden Links abgerufen werden.
Stand 31. März 2020
„Die Jagdausübungsberechtigten benachbarter Jagdbezirke sind verpflichtet, innerhalb von drei Monaten nach der Entstehung neuer Jagdbezirke oder nach dem Wechsel eines Jagdausübungsberechtigten eine Wildfolgevereinbarung schriftlich abzuschließen und diese bei der Jagdbehörde anzuzeigen.“
Wer dieser Verpflichtung nicht nachkommt, begeht eine Ordnungswidrigkeit! Insofern ist die allgemeine Annahme, dass man nicht zwingend mit seinen Reviernachbarn eine Wildfolge vereinbaren muss,
da sonst automatisch die gesetzliche Wildfolge in Kraft tritt, nicht richtig.
Ältere WFV bleiben davon unberührt, wenn bei einer Neuverpachtung keine neuen Jagdbezirke mit neuen Nachbarn entstanden sind und sie der UJB vorliegt.
Bei der Wildfolge können natürlich individuelle Regelungen getroffen werden. Der nachfolgende Link ist ein Muster vom Landesjagdverband MV.